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   OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2010 - 6 S 37.09   

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https://dejure.org/2010,34008
OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2010 - 6 S 37.09 (https://dejure.org/2010,34008)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.03.2010 - 6 S 37.09 (https://dejure.org/2010,34008)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. März 2010 - 6 S 37.09 (https://dejure.org/2010,34008)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 33 Abs 2 GG, § 123 Abs 1 VwGO
    Zentrale Beurteilung erfordert eigene Bewertung des Beurteilers; weitgehender Ausfall des Beurteilungsermessens verbietet gerichtliche Plausibilitätskontrolle der von unzuständigen Beurteilern verfassten Beurteilungen um Bewerbungschance des Antragstellers zu klären; ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 33 Abs 2 GG, § 123 Abs 1 VwGO
    (zentrale Beurteilung erfordert eigene Bewertung des Beurteilers; weitgehender Ausfall des Beurteilungsermessens verbietet gerichtliche Plausibilitätskontrolle der von unzuständigen Beurteilern verfassten Beurteilungen um Bewerbungschance des Antragstellers zu klären; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2010 - 6 S 37.09
    Wird wie hier das Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG auf fehlerfreie Entscheidung über die Bewerbung durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung verletzt, kann der unterlegene Beamte nur dann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung verlangen, wenn seine Aussichten, im Falle einer Wiederholung der Auswahl erfolgreich zu sein, offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2012 - 6 S 3.12

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Beschwerde; Auswärtiges Amt;

    Eine vollständige oder teilweise Delegation des dem zentralen Beurteiler allein eingeräumten Beurteilungsermessens etwa auf Mitarbeiter des Personalreferats wäre hiermit nicht zu vereinbaren (vgl. Beschluss des Senats vom 23. März 2010 - OVG 6 S 37.09 -, juris Rn. 11).
  • VG Berlin, 25.08.2011 - 7 L 87.11

    Bewerbungsverfahrensanspruch und Anforderungen an die dienstliche Beurteilung

    Entscheidende Bedeutung für die Prognose kommt den letzten dienstlichen Beurteilungen der Bewerber zu, weil diese den aktuell erreichten und damit maßgeblichen Leistungsstand wiedergeben (BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07 - Juris Rn. 11; BVerwG, Urteile vom 17. August 2005 - 2 C 37/04 - Juris Rn. 18 ff., vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23/03 - Juris Rn. 12 ff. und vom 13. Mai 1965 - 2 C 146.62 - Juris Rn. 40; OVG Berlin, Beschlüsse vom 26. März 2010 - 6 S 6.10 - S. 7 f. EA, vom 23. März 2010 - 6 S 37.09 - Juris Rn. 8, vom 8. Dezember 2000 - 4 SN 60/00 - NVwZ-RR 2001, 395).
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